Bei Miet- oder Pachtverträgen beträgt das Honorar bei einer Laufzeit • von bis zu 5 Jahren das 3-fache einer Nettomonatsmiete • von mehr als 5 Jahren das 4-fache einer Nettomonatsmiete Die Nettomonatsmiete bezieht sich immer auf alle angemieteten Flächen sowie Pkw, Lkw- und Fahrradstellplätze Hinzu kommt die jeweils gültige Umsatzsteuer.
1967