Stellplätze

Wer einen Stellplatz mieten oder vermieten möchte, der sollte einige relevante Punkte unbedingt beachten.

Ein Außenstellplatz ist im Gegensatz zu einer Garage oder einem Stellplatz in einer Tiefgarage die günstigste Alternative. Natürlich sollte hier berücksichtigt werden, dass das Auto bei einem Außenstellplatz nicht vor der Witterung geschützt ist. Einzelgaragen sind meist eher selten zu finden und auch verhältnismäßig teuer. Allerdings ist das Auto hier zum einen vor der Witterung und zum anderen vor zum Beispiel Vandalismus geschützt. Ob man einen Stellplatz oder eine Garage anmieten kann, hängt vor allem von der gegebenen Nachfrage- sowie Angebotssituation ab.

Die Stellplatz-Miete

Eine gesetzliche Regelung bezüglich der Höhe der Stellplatz-Miete gibt es nicht. Bei Stellplätzen und Garagen gibt es keine Bindung an einen Mietspiegel. Somit können Eigentümer von Stellplätzen im Grunde genommen das fordern, was der Markt und die Nachfrage zulassen. In größeren Städten mit hohem PKW-Aufkommen ist mit deutlich höheren Stellplatz-Mieten zu rechnen als in kleineren Städten.

Der Mietvertrag

Die folgenden Punkte sollten in einem Mietvertrag für einen Stellplatz oder eine Garage unbedingt gegeben sein:

  • Mietpreis
  • Mietdauer
  • Kündigungsfrist
  • Mietzins
  • Nutzungskonditionen

Der Mieterschutz bei der Mietung eines Stellplatzes bewegt sich im üblichen Rahmen. Der Garagen- oder Stellplatz-Vermieter kann das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten ohne Angaben jeglicher Gründe beenden.

Gehört der Stellplatz zu einer Wohnung oder Geschäftsräumen, besteht also ein gemeinsamer Mietvertrag, so besteht eine Übernahmepflicht durch den Mieter. Das heißt, dass der Mieter zur Mietung der Garage oder des Stellplatzes verpflichtet ist, auch wenn er diese nicht nutzen möchte.

Untervermietung des Stellplatzes

Falls der Mieter den Stellplatz nicht benötigt, kann er dieser untervermieten. Wichtig hier ist, dass es einer Zustimmung des Vermieters bedarf. Zudem muss auch die Untervermietung durch einen Untervermietungsvertrag geregelt werden.

Hinweis: Wird der Mietvertrag für Wohnung oder die Geschäftsräume gekündigt, erlischt auch der Untermietvertrag.