Geschossflächenzahl

Was ist die Geschossflächenanzahl?

Die Geschossflächenanzahl – kurz auch GFZ genannt – ist ein Fachbegriff aus dem deutschen Baurecht und der Baunutzungsverordnung § 20. Sie gibt an, wie viel m² Geschossfläche pro m² Grundstücksfläche zulässig sind.

In dem Bebauungsplan ist die Geschossflächenanzahl ein fester Wert.

Wie wird die Geschossflächenanzahl berechnet?

Grundsätzlich wird die Geschossflächenanzahl immer für ein ganzes Baugebiet festgelegt. Seltener ist es, dass die Geschossflächenanzahl für einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile berechnet bzw. festgelegt wird.

Die Geschossflächenanzahl wird nicht aus der Brutto-Grundfläche (gemäß DIN 277) berechnet, sondern nur aus den Grundflächen der Vollgeschosse (gemäß § 20 der Baunutzungsverordnung).

Um die Geschossflächenzahl zu berechnen, ist die Geschossfläche als Summe der Vollgeschossflächen auf einem Grundstück im Verhältnis zur Größe des Grundstücks zu setzen. Der dadurch ermittelte Wert kann dann mit dem Höchstwert, welcher im Bebauungsplan vorgegebenen ist, verglichen werden. Wichtig ist, dass sich die Geschossfläche aus den Gebäudeaußenmaßen aller Vollgeschosse ergibt.

Berechnungs-Formel:

Geschossflächenanzahl x Grundstücksfläche = zulässige Gesamt-Geschossfläche

Geschossflächenanzahl = Geschossfläche / Grundstücksfläche

Berechnungs-Beispiel:

Bei einer Geschossflächenzahl von 0,6 dürfen sich auf einem Grundstück von 1.000 m² maximal 600 m² (0,6 x 1.000) Geschossfläche in den Vollgeschossen befinden.

Die Geschossflächenanzahl & der Städtebau

Die Geschossflächenzahl hat den Städtebau des 20. Jahrhunderts maßgeblich beeinflusst und verändert. In den Gründerjahren gab es eine Blockbebauung mit vielen Mietskasernenvierteln. Dadurch wurden zum Teil sehr hohe Geschossflächenzahlen von ca. 4,0 erreicht.

Dieser Wert ist nach dem Krieg auf etwa 0,5 abgesunken, um sich wenig später bei ca. 1,0 einzupendeln.