Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan regelt in Deutschland die möglichen Bebauungs- und Nutzungsarten von Grundstücken und ist ein für Bauherren verbindlicher Bauleitplan.

3-stöckige Villa, Flachdachhaus, Bungalow oder Blockhaus – die Vorstellungen und Wünsche von Bauherren können sehr vielfältig sein. Ein Bebauungsplan setzt diesen individuellen Bauwünschen jedoch Grenzen.

Zweck von Bebauungsplänen

Bebauungspläne werden von Kommunen aus den übergeordneten Flächennutzungsplänen heraus entwickelt, um die städtebauliche Ordnung und Entwicklung im Gemeindegebiet zu steuern. So soll ein einheitlicher Siedlungscharakter gesichert und zu unterschiedliche Bauformen verhindert werden. Es geht dabei nicht allein um stilistische Fragen, sondern vor allem um den Schutz von Einzelinteressen. Mehrstöckige Häuser können zum Beispiel die umliegenden Grundstücke und Häuser verschatten.

Wie detailliert die Vorschriften in einem Bebauungsplan sind, ist je nach Kommune und Bundesland verschieden. Bebauungspläne mancher Kommunen gehen sogar so weit, dass sie Vorschriften zur Farbe der Dachziegeln oder der Fassadengestaltung beinhalten.

Inhalt eines Bebauungsplans

Mögliche Inhalte eines Bebauungsplans sind im Paragraphen §9 im BauGB geregelt. Damit ein Bauherr einen Bebauungsplan auch korrekt lesen kann, sollten ihm die Planzeichen- und Baunutzungsverordnung bekannt sein.

In einem Bebauungsplan können unter anderem Vorschriften zu den folgenden Punkten gefunden werden:

  • Abstandflächen
  • Bauweise
  • Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Baulast
  • Versorgungsflächen
  • Höchstzulässige Zahl der Wohnungen
  • Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind
  • Anzahl der erlaubten Vollgeschosse
  • Dachformen
  • Baumaterialien
  • Angaben zu Stellplätzen und Grünanlagen

Eine genaue Erläuterung, in der Sinn und Zweck der Planung begründet werden, ist in einem Bebauungsplan zwingend erforderlich.

Sind Bauherren an einem Grundstück interessiert, so können sie den entsprechenden Bebauungsplan beim Bauordnungsamt, bei der Gemeindeverwaltung, dem Stadtplanungsamt oder in vielen Kommunen einsehen.

Der Innenausbau eines Hauses, die Haustechnik und die Ausrichtung des Hauses werden in einem Bebauungsplan nicht vorgeschrieben.