Bei Verträgen bis zu 60 Monaten Laufzeit ist ein Honorar von 3 NMM zahlbar; bei Laufzeiten ab 61 Monaten werden 4, bei Laufzeiten über 120 Monaten 5 NMM und bei Verlängerungsoptionen 1 zusätzliche NMM fällig. Hinzu kommt die jeweils gültige USt.
1960