Bei Verträgen bis zu einschließlich 60 Monaten Laufzeit ist vom Mieter ein Honorar von 3 Nettomonatsmieten zahlbar, bei einer Laufzeit von ab 61 Monaten werden 4 - und bei Vertragslaufzeiten über 120 Monaten 5 Nettomonatsmieten fällig. Bei Verlängerungsoptionen wird eine zusätzliche Monatsmiete fällig. Die Nettomonatsmiete bezieht sich auf alle im Mietvertrag angemieteten Flächen und Stellplätze. Bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete über die Vertragslaufzeit als Nettomonatsmiete. Mietzinsfreie Zeiten haben keinen Einfluss auf die Berechnung der Durchschnittsmiete. Im Fall von weiteren Anmietungen durch Ihr Haus in dem Objekt gilt die aufgeführte Regelung zur Honorierung für weitere 12 Monate nach Abschluss des ersten Vertrages in gleicher Höhe. Hinzu kommt die jeweils gültige Umsatzsteuer.
2024