Bei Mietverträgen bis zu 5 Jahren Laufzeit werden 3 Nettomonatsmieten, bei Mietverträgen mit bis zu 10 Jahren 4 Nettomonatsmieten vom Mieter fällig. Bei einer Vereinbarung von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von der vereinbarten Festlaufzeit und von vorstehenden Provisionssätzen wird zusätzlich 1 weitere Nettomonatsmiete vom Mieter fällig. Die vorstehenden Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. MwSt. in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
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