Umnutzungen gegen Leerstand
Herwig Lieb

Herwig Lieb

Regional Manager | NRW

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Mit Umnutzungen gegen den Büroleerstand

Der Büroleerstand in Düsseldorf ist im Jahresvergleich auf dem höchsten Stand seit 2016. Ende 2022 standen 625.400 Quadratmeter Bürofläche leer, was einer Leerstandsquote von 7,8 Prozent entsprach. Im ersten Halbjahr 2023 haben wir hier im Wesentlichen eine Seitwärtsbewegung gesehen.

Büros mit C-Qualität haben es besonders schwer

Nutzer sortieren vor allem die schlechteren Qualitäten aus. Rund 12,4 Prozent des gesamten Leerstands ist dem untersten Ausstattungssegment zuzuordnen. Büros in „C-Qualität“ in peripheren Lagen sind aktuell kaum zu vermitteln. Wenn doch, erzielen sie weitem nicht die ursprünglich geplanten Mieten und Renditen. Dieses Phänomen ist nicht nur konjunkturell bedingt. Vielmehr unterliegt der Büromarkt auch in Düsseldorf einem stetigen strukturellen Wandel. Die Ansprüche der Mieter steigen und das Nutzerverhalten hat sich geändert-. Büroflächen, die beispielsweise den ESG-Anforderungen nicht entsprechen, werden zu Ladenhütern. Dies ist kein temporäres, sondern ein dauerhaftes Problem, wie unsere Anlayse zeigt: Der Leerstand im C-Segment hat in den vergangenen Jahren um fast die Hälfte zugenommen.

Perspektiven durch Umnutzung?

Helfen können hier nur Investitionen und innovative Lösungen. Das Festhalten an ausgedienten Bürostrukturen kann auch aus städtebaulicher Perspektive ohnehin keine Lösung für Düsseldorf sein. Zur Rückgewinnung der Marktfähigkeit, aber auch Im Interesse der Nachhaltigkeit und der sozialen Durchmischung können Umnutzungskonzepte neue Perspektiven für Büroflächen in C-Qualität schaffen. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Mikrolage könnten einige Flächen in Wohnraum, vorwiegend auf sozialverträglichem Preisniveau, andere in Flächen für Zukunftsbranchen wie Life Science umgewandelt werden.

Die Eigentümer der betroffenen Gebäude werden dies allein nicht schaffen. Auch seitens der Stadt sind innovative Lösungen erforderlich. Denn jede Umnutzung unterliegt behördlichen Genehmigungen. Bauplanungsrechtliche Vorgaben schränken die Nutzung von Gebäuden ein – oft ohne nachvollziehbaren Grund. Was es braucht, sind flexiblere Kommunen, schnellere Genehmigungsverfahren und einfachere B-Plan-Änderungen. So können auch ohne Neubauprojekte vielfach geforderte „Quartiere der kurzen Wege“ entstehen.


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